Ingenieursvermessung

Absteckung von Bauwerken
Für den Erdaushub wird die Lage des geplanten Bauwerks in die Örtlichkeit übertragen und ein Höhenbezugspunkt festgelegt (Grobabsteckung). Alle abgesteckten Punkte, deren Vermarkungsart sowie in Zusammenhang mit der Absteckung stehenden Maße werden im Absteckungsriß maßstabsfrei dargestellt. Ist die Baugrube ausgehoben, stellt der Bauunternehmer ein Schnurgerüst. Wir übertragen anschließend die äußere Gebäudegeometrie oder die Gebäudehauptachsen auf das Schnurgerüst (Feinabsteckung).
Ist die Bodenplatte oder das erste Geschoß fertiggestellt, muß in der Regel die Einhaltung der Maße und Höhen entsprechend der Baugenehmigung überprüft werden. Die Einhaltung dieser Maße wird in der Lage- und Höhenbescheinigung nachgewiesen (§ 74 der BbgBO). Aus Kosten- und Vereinfachungsgründen sollte die Gebäudeschlussvermessung gemäß VermLiegG BB in Zusammenhang mit der Lage- und Höhenbescheinigung beantragt und durchgeführt werden. Die gemeinsame Vermessung dieser beiden Maßnahmen ist nur dem ÖbVI vorbehalten.

Digitales Geländemodell/ Massenberechnung
Für die Abrechnung mit dem Tiefbauunternehmen können genaue Aushubmengen berechnet werden. Die Massenberechnung kann auf zwei Arten erfolgen: 1. Örtliches Aufmaß des Geländes vor Beginn und nach Beendigung der Baumaßnahme, 2. Örtliches Aufmaß des Geländes vor Baubeginn und Berechnung der Massen anhand eines digitalen Geländemodells.
Bei größeren Baumaßnahmen erfolgt ein berechnungstechnischer Massenausgleich.

Baumkataster
Auf der Gundlage der brandenburgischen Baumschutzsatzung (in vielen Gemeinden gelten hierzu erweiterte Bestimmungen) hat der Gesetzgeber den Baumbestand unter Schutz gestellt. Nach festgelegten Kriterien erfolgt ein Aufmaß von Baumbeständen, die im Baumkataster zusammengefaßt werden. Durch das Grünordnungsamt in den jeweiligen Städten und Gemeinden werden diese Bäume bewertet und katalogisiert. Durch das Baumkataster kann der Bauwillige in Zusammenarbeit mit der Kommune Baumfällungen beantragen. Die Kommune wird mit der Genehmigung der Fällung gleichzeitig Ersatzmaßnahmen festlegen.

Fassadenaufmaß u. Gebäudebestand
Fassadenaufmaße und Gebäudebestandsdokumentationen sind für Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bei der Rekonstruktion und Sanierung von alten Gebäuden fehlen häufig aussagefähige Planungsunterlagen. Um eine exakte Planung und einen guten Bauablauf zu gewährleisten, wird eine dreidimensionale Aufnahme der vorhandenen Bausubstanz vorgenommen. Die örtlichen Aufmaße werden mit Hilfe von CAD in aussagekräftige Planungsgrundlagen umgesetzt und ermöglichen bereits im Vorfeld die Beurteilung von bautechnischen und statischen Problemen.

GPS / Satellitenvermessung
GPS (Global Positioning System) ermöglicht an jedem Ort eine exakte Lage- und Höhenbestimmung zur weiteren vermessungstechnischen Nutzung. Vor allem in ländlichen Gebieten verringert sich der vermessungstechnische Aufwand der terrestrischen Anbindung an das amtliche Vermessungsbezugssystem. Mit der Satellitenvermessung erreicht man höhere Genauigkeiten. Durch Vermessungen mit mindestens zwei gleichzeitig betriebenen GPS-Empfängern sind Genauigkeiten bis in den Zentimeterbereich und darunter möglich.
Im Land Brandenburg wird die Satellitenvermessung durch das Landesveressungsamt Brandenburg über den Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS) flächendeckend zur Verfügung gestellt.
Diezivile Nutzung des GPS ist seit etwa 1985 wesentlicher Bestandteil der Vermessungspraxis geworden. Es stehen derzeit 27 Satelliten zur Verfügung, von denen je nach Anforderungen 4 bis 12 gleichzeitig empfangen werden können. Sechs Folgesatelliten sind bereits in Auftrag gegeben.

Sonstige Vermessung
- Leitungs- und Kanalkataster
- Höhen- und Bestandspläne
- Längs- und Querprofile
- Beratung zu Fragen des Baurechts