Ingenieursvermessung
Absteckung
von Bauwerken
Für den Erdaushub wird die Lage des geplanten Bauwerks in die Örtlichkeit
übertragen und ein Höhenbezugspunkt festgelegt (Grobabsteckung). Alle
abgesteckten Punkte, deren Vermarkungsart sowie in Zusammenhang mit
der Absteckung stehenden Maße werden im Absteckungsriß maßstabsfrei
dargestellt. Ist die Baugrube ausgehoben, stellt der Bauunternehmer
ein Schnurgerüst. Wir übertragen anschließend die äußere Gebäudegeometrie
oder die Gebäudehauptachsen auf das Schnurgerüst (Feinabsteckung).
Ist die Bodenplatte oder das erste Geschoß fertiggestellt, muß
in der Regel die Einhaltung der Maße und Höhen entsprechend der Baugenehmigung
überprüft werden. Die Einhaltung dieser Maße wird in der Lage- und Höhenbescheinigung
nachgewiesen (§ 74 der BbgBO). Aus Kosten- und Vereinfachungsgründen
sollte die Gebäudeschlussvermessung gemäß VermLiegG
BB in Zusammenhang mit der Lage- und Höhenbescheinigung beantragt
und durchgeführt werden. Die gemeinsame Vermessung dieser beiden
Maßnahmen ist nur dem ÖbVI vorbehalten.
Digitales
Geländemodell/ Massenberechnung
Für die Abrechnung mit dem Tiefbauunternehmen können
genaue Aushubmengen berechnet werden. Die Massenberechnung kann auf
zwei Arten erfolgen: 1. Örtliches Aufmaß des Geländes vor Beginn und
nach Beendigung der Baumaßnahme, 2. Örtliches Aufmaß des Geländes vor
Baubeginn und Berechnung der Massen anhand eines digitalen Geländemodells.
Bei größeren Baumaßnahmen erfolgt ein
berechnungstechnischer Massenausgleich.
Baumkataster
Auf der Gundlage der brandenburgischen Baumschutzsatzung
(in vielen Gemeinden gelten hierzu erweiterte Bestimmungen) hat der
Gesetzgeber den Baumbestand unter Schutz gestellt. Nach festgelegten
Kriterien erfolgt ein Aufmaß von Baumbeständen, die im Baumkataster
zusammengefaßt werden. Durch das Grünordnungsamt in den jeweiligen
Städten und Gemeinden werden diese Bäume bewertet und katalogisiert.
Durch das Baumkataster kann der Bauwillige in Zusammenarbeit mit der
Kommune Baumfällungen beantragen. Die Kommune wird mit der Genehmigung
der Fällung gleichzeitig Ersatzmaßnahmen festlegen.
Fassadenaufmaß
u. Gebäudebestand
Fassadenaufmaße und Gebäudebestandsdokumentationen
sind für Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bei der Rekonstruktion
und Sanierung von alten Gebäuden fehlen häufig aussagefähige
Planungsunterlagen. Um eine exakte Planung und einen guten Bauablauf
zu gewährleisten, wird eine dreidimensionale Aufnahme der vorhandenen
Bausubstanz vorgenommen. Die örtlichen Aufmaße werden mit
Hilfe von CAD in aussagekräftige Planungsgrundlagen umgesetzt und
ermöglichen bereits im Vorfeld die Beurteilung von bautechnischen
und statischen Problemen.
GPS / Satellitenvermessung
GPS (Global Positioning System) ermöglicht an
jedem Ort eine exakte Lage- und Höhenbestimmung zur weiteren vermessungstechnischen
Nutzung. Vor allem in ländlichen Gebieten verringert sich der vermessungstechnische
Aufwand der terrestrischen Anbindung an das amtliche Vermessungsbezugssystem.
Mit der Satellitenvermessung erreicht man höhere Genauigkeiten.
Durch Vermessungen mit mindestens zwei gleichzeitig betriebenen GPS-Empfängern
sind Genauigkeiten bis in den Zentimeterbereich und darunter möglich.
Im Land Brandenburg wird die Satellitenvermessung durch das Landesveressungsamt
Brandenburg über den Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS) flächendeckend
zur Verfügung gestellt.
Diezivile Nutzung des GPS ist seit etwa 1985 wesentlicher Bestandteil
der Vermessungspraxis geworden. Es stehen derzeit 27 Satelliten zur
Verfügung, von denen je nach Anforderungen 4 bis 12 gleichzeitig
empfangen werden können. Sechs Folgesatelliten sind bereits in
Auftrag gegeben.
Sonstige
Vermessung
- Leitungs- und Kanalkataster
- Höhen- und Bestandspläne
- Längs- und Querprofile
- Beratung zu Fragen des Baurechts |